Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten gemäß den Verpflichtungen §39 DSGVO.
Wer nach den Regeln spielt, gilt als fairer und vertrauenswürdiger Partner.
Der Gesetzgeber hat die Spielregeln festgelegt … und wir unsere Spielwiese
Natürlich möchtest du sicherstellen das Gesetze und Richtlinien sowie ethische Standards in deinem Unternehmen ernst genommen werden.
Die Umsetzung von Regeln und Vorschriften kann jedoch eine echte Herausforderung sein.
Wir beherrschen nicht nur die Regeln, sondern erklären dir auch während der Umsetzung die Notwendigkeit.
Dabei geht es nicht um die Angst vor Konsequenzen bei Unterlassung.
Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten gemäß den Verpflichtungen §39 DSGVO.
Beratung, Abschluss und Betreuung bei der Wahl des Cyber-Versicherers als unabhängiger Versicherungsmakler §34 HGB.
Einrichtung und Umsetzung einer ausgelagerten internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.
Stellung eines externen Informationssicherheitsbeauftragten.
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Paußing 11
94469 Deggendorf