HINWEISGEBERSCHUTZ


Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Wir hören das whispern und behalten vertrauensvolles Schweigen...

Es ist auch als Whistleblower-Schutzgesetz bekannt und soll Per­sonen schützen, die Fehlverhalten, Unregelmäßigkeiten oder illegale Aktivitäten in einer Organisation aufdecken. Diese werden oft als "Whistleblower" bezeichnet.

Ziel ist es, sicherzustellen, dass Mitarbeiter sich sicher fühlen, wenn sie Bedenken äußern oder Fehlverhalten melden, ohne Angst vor Vergeltung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz haben zu müssen. Dies kann beinhalten:

  • Schutz vor Kündigung oder anderen negativen Arbeitsmaßnahmen
  • Schutz der Identität des Whistleblowers, wenn möglich
  • Rechtliche Abhilfe für Whistleblower, die Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind

In vielen Ländern gibt es spezielle Gesetze zum Schutz von Whistleblowern. In Deutschland wurde das Hinweisgeberschutzgesetz im Jahr 2021 verabschiedet. Es soll sicherstellen, dass Whistleblower besser geschützt sind und dass ihre Meldungen effektiver behandelt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Arten von Offenlegungen geschützt sind. Im Allgemeinen muss der Whistleblower einen vernünftigen Grund zur Annahme haben, dass das gemeldete Verhalten illegal oder unethisch ist. Seit dem 02. Juli 2023 ist es in Kraft und allein durch bestehende Gesetze wie §130 OwiG, §§93 AktG, §43 GmbHG für alle Unternehmer relevant. Hinzu kommen angedrohte Bußgelder bei Nichtbeachtung gem. §40 Abs. 2 Nr. 3 HinSchG.


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